Rechtsprechung
BFH, 29.11.1963 - VI 170/62 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,2437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Veräußerung eines Wirtschaftsguts einer Gesellschaft nach deren Auflösung durch den Gesellschafter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 78, 110
- DB 1964, 208
- BStBl III 1964, 45
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.09.1957 - I 294/56 U
Streit über das Vorliegen eines laufenden Gewinns oder eines Veräußerungsgewinns …
Auszug aus BFH, 29.11.1963 - VI 170/62 U
Er gehörte vielmehr nach wie vor zum Betriebsvermögen des Bf. Seine Veräußerung war also ein der Abwicklung der Mitunternehmerschaft des Bf. dienender betrieblicher Vorgang, dessen Erlös gemäß § 15 EStG im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen war (vgl. auch das Urteil des Bundesfinanzhofs I 294/56 U vom 10. September 1957, BStBl 1957 III S. 414, Slg. Bd. 65 S. 468).
- BFH, 16.09.1966 - VI 118/65
Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei …
Sie können jedoch auch auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens jedenfalls dann anzuwenden sein, wenn diese Güter mit der Absicht der Veräußerung ins Privatvermögen überführt und alsbald veräußert werden, also zwischen der "Entnahme" und der Veräußerung ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BFH-Urteil VI 170/62 U vom 29. November 1963, BFH 78, 110, BStBl III 1964, 45). - BFH, 12.03.1964 - IV 107/63 U
Wahlmöglichkeit bei der Betriebseinstellung, ob das bisherige Betriebsvermögen …
Die spätere Verwertung bleibt dann ein gewerblicher Vorgang (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 368/55 U vom 7. März 1957, BStBl 1957 III S. 209, Slg. Bd. 64 S. 556, I 294/56 U vom 10. September 1957, BStBl 1957 III S. 414, Slg. Bd. 65 S. 468, und VI 170/62 U vom 29. November 1963, Slg. Bd. 78 S. 110). - BFH, 23.04.1965 - VI 34/62 U
Einkommensteuerveranlagung des Veräußerungsgewinns eines Grundstücks wegen …
Daß keine Entnahme vorliegt, wird besonders zu vermuten sein, wenn die Veräußerung verhältnismäßig kurz nach der "Entnahme" vorgenommen wird (Urteil des Senats VI 170/62 U vom 29. November 1963, BStBl 1964 III S. 45, Slg. Bd. 78 S. 110).